Wissen

Altbau-Beratung

Wer ein älteres Haus kaufen möchte, der sollte sich nicht auf den ersten Eindruck verlassen. Eine oder zwei Besichtigungen reichen kaum aus, um den Zustand der Immobilie wirklich zu beurteilen. Gerade dem Laien, so die Erfahrung von Bausachverständigen, entgehen viele Mängel. Deshalb ist es empfehlenswert, vor dem Kauf einer gebrauchten Immobilie, vor Vertragsabschluss, auf alle Fälle einen unabhängigen Bausachverständigen hinzuzuziehen. Er kann bei sorgfältiger Betrachtung beurteilen, ob ein Gebäude seinen Preis wert ist oder nicht.

 

Neubau-Beratung

Gerade wenn es um einen Neubau geht, ist die baubegleitende Qualitätsüberwachung durch einen Bausachverständigen besonders wichtig. So können sie bereits während der Bauphase erkennen und mit geringem Aufwand abstellen, um Spätschäden zu verhindern. Die Qualitätsüberwachung erfolgt in mehreren Schritten.

 

Ausblühungen

Die Ausblühung zählt zu den Bauschäden und bezeichnet das Auskristallisieren von Salzen auf der Bauwerksoberfläche.

Dringt Wasser in ein Bauwerk ein löst es in mineralischen Baustoffen lösliche Salze heraus, vor allem Kalium- und Natriumsulfat und diffundiert durch das Bauwerk. Trocknet anschließend das Bauwerk ab, bleiben die gelösten Salze an der Bauwerksoberfläche zurück und kristallisieren dort. Beim Kristallisieren tritt eine Volumenzunahme auf, die zum „Ausblühen“ und Sprengen des Verputzes führt. Die Folge sind unschöne, meist weiße erhabene Flecken auf der Bauwerks(außen)hülle.

 

Balkonschäden

Das Spektrum der Schäden reicht dabei von relativ harmlosen aber hässlichen Fliesenschäden, bis hin zu Beschädigungen im Geländer- oder Bodenbereich. Einen Baugutachter einzuschalten lohnt sich in jedem Fall, denn vor allem bei der Beanstandung von fehlerhaften Neubauten oder der Durchsetzung der Mietrechte ist die Unterstützung durch einen professionellen Sachverständigen Gold wert. Ist der Baugutachter erst einmal vor Ort, nimmt er die Balkonschäden auf und beurteilt die Ursache und die zu erwartenden Folgen. Damit eventuelle Baumängel nicht weitere Beschädigungen nach sich ziehen, werden auch die umliegenden Bereiche geprüft, wie z. B. die Wohnzimmerwände und der Übergang zwischen der Außenwand und der Balkonkonstruktion.

 

Bauabnahme

Vor dem Einzug ins eigene Haus steht die Bauabnahme. Das ist der wichtigste Rechtsakt nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags. Mit der Bauabnahme beginnt die Gewährleistungsfrist. Ab diesem Zeitpunkt muss der Bauherr dem Unternehmer alle Mängel nachweisen. Außerdem gehen mit der Unterzeichnung der offiziellen Bauabnahme auch allen Gefahren und Risiken auf den Bauherrn über. Das heißt, der Bauherr muss sein Haus nun selbst versichern – gegen Brand, Wasser- oder Sturmschäden.

Es ist also deshalb ratsam, grundsätzlich eine formelle Bauabnahme durchzuführen. Der Bauherr sollte sich auf keinen Fall auf irgendwelche nur schriftlichen Bauabnahmen einlassen, sondern stets auf einem offiziellen Termin auf der Baustelle bestehen. Dabei ist es sinnvoll, einen eigenen Bausachverständigen mitzubringen, denn der Fachmann sieht mehr als der Laie. Er findet auch versteckte Mängel, weil er aus Erfahrung weiß, wo er sie suchen muss.

 

Baubegleitung

Die Baubegleitung durch einen unabhängigen Bausachverständigen empfiehlt sich sowohl bei Neubauten, wie auch bei zu sanierenden Immobilien. Bereits bei den Vorüberlegungen sollte ein Fachmann zu Rate gezogen werden.

Bau- oder Kaufvertrag und insbesondere Bau- und Leistungsbeschreibung sind ausschlaggebende Grundlagen bei der Realisierung des lang gehegten Wunsches. Der Bauherrenberater überprüft den Bauleistungsvertrag in technischer Hinsicht.

Ferner wird während der Bauzeit ein Bauherrenberater immer überprüfen, wenn entscheidende Bauabschnitte abgeschlossen werden sollen. Er überprüft die Einhaltung der Vorgaben.

Bei Sanierungsprojekten wird er auf die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten achten.

 

Baufeuchte

Als Baufeuchte bezeichnet man die durch den Bauprozess in ein Bauwerk eingebrachte Feuchtigkeit.

 

BauGB

Das deutsche Baugesetzbuch ist das wichtigste Gesetz des Bauplanungsrechts in Deutschland.

 

Bauleiter

Bauunternehmer stellen ihrem Bauherrn im Vertrag einen Bauleiter an die Seite. Das schreiben die Landesbauordnungen so vor. Der Bauleiter muss sogar namentlich dem Bauamt benannt werden. Allerdings ist der Begriff Bauleiter für den Bauherrn irreführend, denn der Bauleiter steht im Dienste des Bauunternehmers und ist damit automatisch Partei. Er wird im Zweifelsfall immer die Interessen des Bauunternehmers vertreten, nicht die des Bauherrn. Deshalb empfiehlt es sich für alle privaten Bauherren, einen eigenen unabhängigen Sachverständigen hinzuziehen, der ihnen hilft, den Überblick zu bewahren und ihre eigenen Rechte durchzusetzen.

 

Baumangel

Ein Baumangel ist die Abweichung des Ist-Zustandes eines Bauwerks vom geschuldeten Sollzustand.

 

Bausachverständiger

Wenn sich Bauherren für den Bau eines Hauses entscheiden, ist nicht nur immer sehr viel Geld im Spiel, sondern es sind auch einige Akteure beim Hausbau beteiligt – angefangen vom Maurer und Zimmermann über den Elektriker bin hin zum Fliesenleger und Maler. Jeder der angesprochenen Handwerker verpflichtet sich, im Rahmen eines Werkvertrages, ein bestimmtes Gewerk ordnungsgemäß zu erstellen und zu übergeben. Jedoch gestaltet sich die Abnahme des Gewerkes meist als schwierig, da der Hauseigentümer aufgrund fehlender Kenntnisse die Ordnungsmäßigkeit des Gewerkes nicht beurteilen kann. An dieser Stelle kommt nun der Fachexperte im Bauwesen namens Bausachverständiger ins Spiel, welcher aufgrund seiner Baukenntnisse die Ordnungsmäßigkeit sehr gut beurteilen kann. Des weiteren führen Bausachverständige ein Bautagebuch um lückenlos den Baufortschritt dokumentieren zu können. Auch vergleichen sie den geforderten Bauzustand mit dem gelieferten Bauzustand, greifen bei Baumängel sofort ein und fordern den Handwerker zur Nachbesserung auf.

Die Aufgaben eines Bausachverständigers sind vielfältig. Angefangen mit der Erstellung von Gutachten, Ermittlung von Immobilienwerten bis hin zu Sicherheitskontrollen, Gesundheitskontrollen und sicherlich einer der Hauptaufgaben neben der Gutachtenerstellung ist die Baubegleitung.

 

Wertermittlungsgutachten

Ein Wertermittlungsgutachten wird von einem Fachmann/ Bausachverständigen erstellt. Es handelt sich um die Wertermittlung von Grundstücken und Immobilien. Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.